Page 17 - Schiedsrichter-Zeitung
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Die Regel 12, die sich mit Fouls und unsportli- chem Betragen befasst, stellt gewissermaßen das Herzstück des Regelwerks dar. In ihr ist
bekanntlich festgelegt, welche Handlungen und Ver- haltensweisen als Vergehen zu bewerten sind und je nachdem einen direkten Freistoß, einen indirekten Frei- stoß oder einen Strafstoß nach sich ziehen. Außerdem steht in der Regel 12, wann ein Vergehen zu einer Ver- warnung oder gar zu einem Feldverweis führt. Das heißt: Dort ist niedergeschrieben, wann und wie Regelüber- tretungen einerseits spieltechnisch und andererseits mit einer Persönlichen Strafe zu ahnden sind. Das ist keineswegs nur graue Theorie, sondern die unerlässli- che regeltechnische Grundlage etwa bei der Bewertung von Zweikämpfen und für das Strafmaß im Falle von Vergehen.
Geschieht beispielsweise ein Anspringen, ein Treten oder ein Tackling fahrlässig? Ist der betreffende Spieler also unachtsam, unbesonnen oder unvorsichtig in den Zweikampf gegangen? Oder handelt er rücksichtslos, weil er die Gefahr oder die Folgen für einen Gegner außer Acht lässt? Geht er gar übermäßig hart vor, indem er mehr Kraft einsetzt als nötig und die Gesundheit eines Gegners gefährdet? Das muss der Schiedsrichter anhand seiner Wahrnehmung beurteilen und nötigen- falls entsprechend sanktionieren: Für fahrlässige Ver- gehen gibt es keine disziplinarische Strafe, für rück- sichtslose dagegen eine Verwarnung und für übermäßig harte sogar einen Feldverweis. Übrigens beschreiben wir bei unserer Lehrarbeit solche Verge- hen meist nicht mit der wortwörtlichen Formulierung im Regeltext („übermäßig hart“), sondern als „brutale Spielweise“, um diese noch deutlicher zu den „rück- sichtslosen Vergehen“ abgrenzen zu können.
Trotzdem ist diese Abgrenzung in der Praxis nicht immer leicht, denn die Übergänge sind bisweilen fließend. Es existiert also in manchen Situationen ein Ermessens- spielraum für den Unparteiischen, den er kennen und nutzen muss. Liegt ein Vergehen etwa im Grenzbereich zwischen Rücksichtslosigkeit und übermäßiger Härte, dann wird der Schiedsrichter immer auch den Spielcha- rakter, die Erfordernisse des Spiels und die mögliche Auswirkung der Persönlichen Strafe auf die Partie berücksichtigen, bevor er entscheidet, ob er die Gelbe oder die Rote Karte zeigt.
In dieser Analyse konzentrieren wir uns auf die Fußver- gehen – also auf Fouls, die durch ein Tackling oder einen Tritt begangen werden –, weil sie in der Sportart Fußball nach wie vor zu den häufigsten Regelübertre- tungen gehören. Dabei richten wir das Augenmerk auf die Frage der Persönlichen Strafe, insbesondere auf die Unterscheidung zwischen Rücksichtslosigkeit und über- mäßiger Härte. Wesentlich sind bei der Bewertung und Urteilsfindung mehrere Kriterien:
• Wie wird der Gegner getroffen? Zum Beispiel mit der „offenen Sohle“, also den Stollen voraus? Das ist ungleich gefährlicher als ein Treffer mit der Innenseite des Fußes. Ist außerdem das Bein des foulenden Spielers durch- gestreckt oder nicht? Ist es in der Luft oder am Boden? Wird der Gegner voll erwischt oder nur gestreift?
• Wo wird der Gegner getroffen? Oberhalb von Knö- chel oder Sprunggelenk, im Bereich der Achillessehne oder am Wadenbein? Dort ist die Verletzungsgefahr generell größer als beispielsweise an der Fußseite oder auf dem Spann.
• Mit welcher Intensität und welcher Dynamik wird der Gegner getroffen? Je höher sie ist, desto größer ist das Risiko, die Gesundheit des Kontrahenten zu schädigen. Es kommt also nicht nur auf das sogenannte Trefferbild an, sondern auch darauf, wie viel Kraft und Schwung eingesetzt werden.
Die folgenden acht Spielszenen aus Spielen der Bundes- liga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga bieten gutes Anschauungsmaterial, um deutlich zu machen, wie Fuß- vergehen hinsichtlich der Persönlichen Strafe zu ahnden sind.
1 VfL Bochum – Hamburger SV (25. Spieltag) Eine typische Szene zum Thema Angriff von hinten: Der Bochumer Danny Blum nimmt einen längeren Anlauf und setzt dann mit sehr hohem Risiko zum Tackling an (Foto 1a).
Auf Foto 1b wird deutlich, mit wie viel Tempo Blum hier unterwegs ist. In einer solchen Situation müssen beim Schiedsrichter sämtliche Alarmglocken läuten, denn die Gefahr, dass nicht (nur) der Ball, sondern (auch) der Gegner mit einiger Intensität getroffen wird, ist groß. Warum solche riskanten Grätschen immer wieder im Mittelfeld stattfinden, obwohl der Gegner nicht einmal eine besonders gute Angriffsmöglichkeit hat, bleibt oft ein Rätsel.
Der Hamburger Amadou Onana hat den Ball gerade abgespielt, als ihn Blum mit der offenen Sohle am Wadenbein trifft (Foto 1c). Auch wenn das Bein nicht durchgestreckt ist, handelt es sich aufgrund des Tref- ferbildes und der Dynamik doch unzweifelhaft um einen Tritt mit übermäßiger Härte. Das erkennt auch der in der Nähe befindliche Referee, der aus günstiger Per- spektive das Einsteigen von Blum beobachtet hat. Er verweist den Bochumer, ohne zu zögern, des Feldes. Dass sich die Schelte des VfL-Spielers Robert Tesche anschließend gegen seinen Teamkollegen richtet und nicht gegen den Unparteiischen, mag man als zusätz- liche Bestätigung für die Richtigkeit der Entscheidung betrachten.
2 Waldhof Mannheim – SpVgg Unterhaching (16. Spieltag)
Nach einem Ballverlust seines Teams geht der Unter- hachinger Spieler Luca Marseiler (rotes Trikot) an der Seitenlinie mit beiden Beinen ins Tackling. Dabei kommt er zu spät, der Ball ist bereits abgespielt (Foto 2a). Statt des Spielgeräts trifft Marseiler nun sei- nen Gegenspieler, der dadurch zu Fall kommt. Der Schiedsrichter entscheidet sich für eine Verwarnung.
Damit liegt er richtig. Zwar erfolgt der Angriff mit gestreckten Beinen und hoher Dynamik, aber nicht mit offener Sohle. Vielmehr bringt der Unterhachinger den Gegner durch eine „Beinschere“ zu Fall (Foto 2b), der
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Alex Feuerherdt Rainer Werthmann
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