Page 19 - Schiedsrichter-Zeitung
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unten an der Achselhöhle verläuft. Nicht jede Ballberüh- rung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.
Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler ...
• den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball).
• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Kör- per aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrö- ßert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt wer- den kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird.
• ins gegnerische Tor trifft ...
• direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter).
• unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).
Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übri- gen Spieler.
Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme ver- hängt. Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfort- setzung ein zweites Mal (mit oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der Torhüter ent- sprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen aussichts- reichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.
Der gesamte Regeltext in Bezug auf Handspiel wurde komplett neu formuliert. Nach der Aussage: „Ein Verge- hen liegt vor ...“ wurden die bisherigen acht Unterpunkte auf die oben genannten drei Unterpunkte reduziert.
Generell hebt das IFAB hervor, dass nicht jeder Ballkon- takt mit der Hand bzw. dem Arm ein Handspielvergehen ist. Die Absicht und die Intention des Spielers werden wieder wesentlich stärker in den Vordergrund gestellt. Der Schiedsrichter muss die Arm- oder Handhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen Situation beurteilen. Dient die Arm- oder Handhaltung dazu, die Abwehrfläche zu vergrößern und den Ball auf- zuhalten, sprechen wir von einer Strafbarkeit. Ist es jedoch eine Arm- oder Handhaltung, die im Zusammenhang mit einer normalen Körperbewegung, die nicht zur Abwehr des Balles dient, in Verbindung gebracht wird, sprechen wir von einem nicht strafbaren Kontakt mit der Hand.
Zudem wird das unabsichtliche Handspiel eines Angrei- fers, nach dem das Team dieses Spielers ein Tor erzielt, neu beschränkt, was den Begriff der Unmittelbarkeit betrifft. Ein Tor, dem ein unabsichtliches Handspiel vor- ausging, ist nur dann ungültig, wenn es durch den Spie-
ler selbst und unmittelbar erzielt wird. Wenn es nur zu einer Torchance kommt oder wenn erst ein weiterer Spieler an den Ball kommt und dieser das Tor erzielt, ist keine Unmittelbarkeit gegeben. In solchen Fällen ist die Torerzielung regulär.
Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Fehlver- halten beim Abstoß)
Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Spieler absichtlich einen Trick einleitet (auch bei einem Freistoß/ Abstoß), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbe- stimmung zu umgehen. Egal ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht, leitet der Torhüter den Trick ein, wird er bestraft.
Ab der neuen Saison ist es auch bei der Abstoßausfüh- rung ein Vergehen, wenn sich ein Akteur einen Trick zunutze macht, um dem Torhüter bei einem absichtli- chen Zuspiel die Möglichkeit zu geben, den Ball mit der Hand aufzunehmen. Hierbei ist der Initiator des Tricks zu verwarnen. Damit werden zukünftig Abstoß und Frei- stoß gleichgestellt.
Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten Verge- hen (Definition/Personen)
Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Verge- hens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen Drittpersonen unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen wird mit einem Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis verlassen hat.
Damit ist der Status einer Drittperson klar definiert. Es ist eine Person, die nicht auf dem Spielbericht aufge- führt ist bzw. nicht als Spieloffizieller tätig ist. Erkennt der Schiedsrichter im laufenden Spiel, dass ein Spieler das Feld verlässt, um eine Drittperson zu schlagen, wird das Spiel mit indirektem Freistoß fortgesetzt. Hat der Schiedsrichter den Grund für das Verlassen nicht erkannt (der Spieler wird zum Beispiel wegen einer Verletzung bereits außerhalb behandelt), wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt. Dies wurde in der Praxis schon so gehandhabt.
Regel 16: Abstoß
Querverweis zur Regel 12: Indirekter Freistoß bei einem „Fehlverhalten beim Abstoß“.
Weitere Änderungen des Wortlautes:
Damit ein gewaltfreies und unangemessenes Verhalten als anstößig, beleidigend oder schmähend gilt und mit Feldverweis geahndet werden kann, wird die Bezeich- nung „Geste/Gesten“ in den entsprechenden Bestim- mungen durch „Handlung/Handlungen“ ersetzt (Regel 4, 5, 12 und VA-Protokoll).
Hiermit wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die gesamte Verhaltensweise hierbei durch den Schieds- richter bewertet wird und nicht nur die Gestik.
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