Page 23 - DFB-Schiedsrichterzeitung 05-2020
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          Osmers legte im Frühjahr 1965 seine Schiedsrichterprü-  „Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein
          fung ab und erinnert sich: „Angst vor den Zuschauern   Spielabbruch sollte nur erfolgen, nachdem alle zumut-
          hatten wir nicht. Spielabbrüche, weil Feuerwerkskörper   baren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind.“
          auf den Platz flogen oder Fans das Spielfeld stürmten,
          gab es zu unserer Zeit nicht.“ Es habe wohl mal Spiele   In der Folge werden an dieser Stelle der amtlichen Spiel-
          gegeben, die vorzeitig beendet worden seien, weil die   regeln einige Gründe angeführt, die zu einem Spielab-
          Sportplätze nach schweren Regengüssen, Hagelschau-  bruch führen können. Diese lassen sich in vier Katego-
          ern oder Schneefall einen ordentlichen Spielbetrieb   rien einteilen:
          nicht mehr zugelassen hätten. Auch kam es vor, dass in
          Mönchengladbach am 3. April 1971 die Begegnung   1. Veränderung der Rahmenbedingungen:
          gegen Werder Bremen nach einem Pfostenbruch von   •  Das Wetter verschlechtert sich, sodass ein ordnungs-
          Schiedsrichter Gerd Meuser vorzeitig beendet wurde   gemäßes Spiel nicht mehr durchführbar ist oder eine
          und dass es am 7. Dezember 1963 beim Spiel zwischen   Gefahr für alle am Spiel Beteiligten besteht (zum Bei-
          dem HSV und Borussia Dortmund im Volksparkstadion   spiel bei Gewitter).
          zum ersten Mal überhaupt einen Spielabbruch in der   •  Die Platzverhältnisse lassen ein Spiel nicht mehr zu
          Bundesliga gab. Dichter Nebel verhinderte ab Mitte der   (Wasser auf dem Platz, Blitzeis, Schneefall).
          zweiten Halbzeit die Spielfortsetzung.      •  Starker Nebel
                                                      •  Ein Tor wird beschädigt und kann nicht repariert wer-
          In der aktuellen Fußballszene allerdings müssen die   den.
          Unparteiischen nahezu in jeder Spielklasse und an jedem   •  Das Flutlicht fällt aus.
          Wochenende auf Schreckensszenarien vorbereitet sein.
          Gerade bei Schiedsrichtern, die noch am Anfang ihrer   2. Einflüsse durch Außenstehende:
          Karriere  stehen,  kommen  dann  Zweifel  auf,  ob  die   •  Zuschauer auf dem Spielfeld
          Schiedsrichterei die richtige Freizeitbeschäftigung für   •  Feuerwerkskörper werden auf das Spielfeld gewor-
          sie ist.                                       fen oder geschossen.
                                                      •  Trainer oder Mannschaftsoffizielle greifen Schieds-
          Vor allem im Kalenderjahr 2019 sorgten körperliche   richter oder Assistenten an.
          Angriffe gegen Unparteiische für bundesweite Schlag-  •  Rassistische Aggressionen durch Zuschauer oder Offi-
          zeilen, in mehreren Landesverbänden gab es gar Streiks   zielle
          der Referees. Nicht zu vergessen: rassistische Attacken
          gegen Spieler mit ausländischen Wurzeln.    3. Einflüsse durch Spieler:
                                                      •  Spieler greifen die Unparteiischen an (Schlagen, Spu-
          Um gerade solche hässlichen Vorkommnisse in den   cken, Treten).
          Griff zu bekommen, hat der DFB bereits im Februar   •  Schlägerei in einer Rudelbildung, die für den Schieds-
          2013 einen „3-Stufen-Plan“ für Schiedsrichter heraus-  richter nicht mehr kontrollierbar ist
          gebracht. Dort wird den Unparteiischen im Rahmen von
          Eskalationsstufen aufgezeigt, welche Maßnahmen zu   4. Regeltechnische und weitere Möglichkeiten:
          ergreifen  sind,  wenn  es  zu  rassistischen  Ausfällen   •  Eine Mannschaft reduziert sich durch Platzverweise
          kommt. So ist das Spiel zunächst zu unterbrechen und   oder Verletzungen auf weniger als sieben Spieler.
          eine Lautsprecheransage vorzunehmen, in der mög-  •  Es kommt zu einer besonders schweren Verletzung
          liche Konsequenzen durch den Schiedsrichter wegen   eines Spielers.
          dieser Vergehen deutlich gemacht werden. Lassen sich   •  Der Schiedsrichter fällt aus (Verletzung, Erkrankung)
          die Zuschauer davon nicht beeindrucken, wird das Spiel   und kann nicht ersetzt werden.
          erneut unterbrochen und der Unparteiische geht mit   •  Todesfall im Bereich des Spiels (Spieler, Offizielle,
          beiden Teams in die Kabinen. Dort wird das weitere   Zuschauer)
          Vorgehen mit beiden Vereinen und den Ordnungs -
          kräften besprochen. Außerdem werden die Zuschauer   Die Mittel, mit denen der Unparteiische den Spielab-
          darüber  informiert,  dass  bei  weiteren  rassistischen   bruch verhindern soll, sind vielfältig: Bei witterungs-
          Anfeindungen das Spiel abgebrochen wird – was dann   bedingten Unterbrechungen muss er beispielsweise
          letztlich auch geschieht.                   die vorgesehene Frist von circa 30 Minuten abwarten
                                                      und bewerten, ob eine Fortsetzung möglich ist, ohne
          Um die Unparteiischen auf solche und ähnliche Situa-  die Gesundheit der Beteiligten zu gefährden. Bei stö-
          tionen vorzubereiten und ihnen Möglichkeiten aufzu-  renden Einflüssen muss er den Ordnungsdienst ein-
          zeigen, wie sie die Gefahr von Spielabbrüchen reduzie-  schalten.
          ren  können,  befasst  sich  die  93.  Ausgabe  der
          DFB-Lehrbriefe  mit  dem  Thema  „Der  Spielabbruch:   Weil die „zumutbaren Mittel“ je nach Situation allerdings
          Nichts geht mehr“. Darin wird den Referees außerdem   völlig unterschiedlich sein können, ist eine genaue Defi-
          deutlich gemacht, wie sie sich im Fall eines Spielab-  nition für diesen Begriff kaum möglich. So ist die Ent-
          bruchs verhalten und welche administrativen Aufgaben   scheidung auf „Spielabbruch“ dann doch eine Ermes-
          sie in der Folge beachten müssen.           sensentscheidung des Unparteiischen. Funktionäre,
                                                      Verbandsvertreter und schließlich auch die Sportrichter
          Die entsprechenden Vorgaben dazu stehen in der Regel 5 müssen also am Ende akzeptieren, dass ein Spielabbruch
          unter den „zusätzlichen Erläuterungen des DFB“. Es heißt auch vom subjektiven Empfinden eines jeden einzelnen
          dort:                                       Unparteiischen abhängig ist.
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